BVfK-Wochenendticker 14. Januar 2017

 kompetent - kritisch - konstruktiv

 - exklusiv für BVfK-Mitglieder -

---

DARKNET: Tummelplatz für Drogendealer, Waffenhändler und Kinderschänder.

 

Lösungssuche: Das Gefühl ohnmächtiger Wut muss ein Ende haben!

 

Der BVfK wächst weiter: Bereits 9 Neumitglieder in 2017!

 

Bemerkenswert: Ethisch-moralischer Leitfaden

 

mobile.de - Auszüge aus dem Jahresabschluss 2015:

"... die kontinuierliche Verbesserung der Nutzungssicherheit für Privatkunden und Händler zur Vermeidung von Betrugsfällen bleibt auch weiterhin eine der Prioritäten für die Gesellschaft..."

Aus der BVfK-Rechtsabteilung: Neue Informationspflichten ab 01. Februar 2017

 

---

 

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

„… das Darknet ist einerseits die Heimat einer kriminellen Unterwelt, andererseits ist es aber auch ein letzter Freiraum und Zufluchtsort für viele Menschen in einer Welt, in der Regierungen Milliarden investieren, um ihre Bürger komplett zu überwachen…“  lautet das Resümee einer  ARD-Dokumentation über eine geheime Welt im Internet vom vergangenen Montag, die von www.netzpolitik.org als gelungen bezeichnet wird.

Was hat nun der freie Kfz-Handel mit dem digitalen „Tummelplatz für Drogendealer, Waffenhändler und Kinderschänder, aber auch Zufluchtsort für Journalisten, Whistleblower und politisch Verfolgte in vielen Ländern der Welt“ zu tun?

Wenn wir uns mit den Problemen der Kfz-Händler mit den Internet-Anbietern beschäftigen, ist immer wieder eine Wahrnehmung prägend:

            Ohnmächtige Wut!

Das Zitat eines Mitgliedes im letzten Wochenendticker über die Preiserhöhung von mobile.de dokumentiert dies anschaulich. Gerade für einen freien Kfz-Händler, der es nicht gewohnt ist gegängelt und bevormundet zu werden, erzeugt die nicht nur die Preise betreffende Diktatpolitik der Börsen Gefühle, ähnlich denen eines Tigers im Käfig.

Was hilft?

          Boykottieren? Streiken? Demonstrieren?

Solche Drohungen erzeugen meist ein müdes Lächeln.

Zunächst einmal gilt es zu verstehen und dabei hilft der Film über das Darknet in besonderem Maße. Er macht anschaulich, wie sich eine Welt mit rasender Geschwindigkeit verändert und dabei u.a. klassische Machtverhältnisse von digitalen Kräften verschoben und infrage gestellt werden.

Mit ungeheurer Geschwindigkeit beobachten wir einen permanenten Wechsel zwischen Fluch und Segen und meist scheint der Fluch die Oberhand zu gewinnen, wenn Gesetze und deren Anwendung nicht ausreichen, um Terror und Betrug wirksam zu bekämpfen.

Um die dann entstehende Angst und Wut zu Gunsten eines klaren Blicks zu überwinden, benötigt man eine möglichst ganzheitliche Betrachtung der digitalen Welt, in welche auch die Geschwindigkeit einbezogen werden muss, in der sich alles verändert. Besonders wichtig: Die Geschwindigkeit steigt ständig!

Ein weiterer wichtiger Spieler im globalen IT-Monopoly ist das Geld. Noch nie gab es so viel davon, welches nach Investitionsmöglichkeit suchte, noch nie floss es so schnell. Daher muss die alte Frage: „Würden Sie in dieses Unternehmen investieren“  ebenfalls neu betrachtet werden, denn Nachhaltigkeit scheint bei Unternehmenskonzepten eine immer geringere Rolle zu spielen.

Doch es gilt zu differenzieren:

          Konzern versus inhabergeführte Unternehmen

Man stellt fest, dass es die Kleinen seit längerem immer schwerer haben und es nicht so aussieht, als würde sich das ändern.

Oder vielleicht doch, denn es gibt ja den BVfK, der Kräfte und Kompetenzen bündelt!

Leider ist das nicht so einfach, wenngleich kein Grund zur Resignation, denn das Gegenteil ist der Fall. So gab es vergangenen Dienstag wieder einmal eine der mehrstündigen Sitzungen, in welchen an der Konzeption von BVfK-DIGITAL gefeilt wird.

Das Ergebnis: Wir müssen einen sehr wichtigen Aspekt ganz nach oben ins Lastenheft setzen:

            Das Gefühl ohnmächtiger Wut muss ein Ende haben!

Daraus folgt: Es muss eine Konstellation gefunden werden, bei der der Wille und die Wünsche der Händler dominieren – auch wenn die Wirtschaftlichkeit darunter leidet.

Leicht daher gesagt, schwer umzusetzen - oder sehr schwer, wenn nicht gar unmöglich?

Mit dieser Frage möchte ich Sie, verehrte Mitglieder ins Wochenende schicken. Denken Sie über sich, Ihr Unternehmen, die Solidargemeinschaft  BVfK und die globale digitale Zukunft nach. Hierbei leistet die ARD-Dokumentation einen wertvollen Beitrag.

Hier geht es zur Dokumentation in der ARD-Mediathek:

    >>>    ARD: Das Darknet – Eine Reise in die digitale Unterwelt

Denn: Vielleicht kommt es doch alles anders, als man denkt und die positiven Aspekte machen aus dem Darknet ein „Brightnet“ und aus Ohnmacht wieder Selbstbestimmung. Die Möglichkeit besteht und vieles liegt in unserer Hand.

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an vorstand@bvfk.de

---

Der BVfK wächst weiter:

Bereits 9 Neumitglieder in 2017!

Besonders bemerkenswert der „…Ethisch-moralische Leitfaden von Automobile LOPP“:

"...Unsere alltäglichen Prioritäten heißen nicht Umsatz und Ertrag, sondern Menschlichkeit und Harmonie sowie Respekt und Transparenz. Grundlage für das Erreichen aller unserer Ziele ist das Team, die Freude an der Arbeit und viele positiven Rückmeldungen unserer Kunden sind unser Antrieb. Wenn wir in diesen Punkten dauerhaft erstklassig sind, dann werden wir auch wirtschaftlich erfolgreich bleiben.

„Anders als die Anderen“, so bestehen wir seit Jahrzehnten erfolgreich im Schatten der Großbetriebe. Wir verstehen uns als ein in Eigenverantwortung familiär geführtes Unternehmen mit moralischen und ethischen Grundsätzen. Unsere 6 Gebote lauten wie folgt:

1. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber anderen Menschen und der Umwelt bewusst

2. Wir pflegen untereinander und zu Jedem einen persönlichen Umgangsstil, der freundlich, ehrlich, höflich und fair ist

3. Wir diskriminieren niemanden wegen seiner Herkunft, seiner Religion oder seines Aussehens; dies gilt sowohl innerbetrieblich als auch für den Umgang mit unseren Kunden und Lieferanten aber natürlich auch umgekehrt für den Umgang mit unseren Mitarbeitern

4. Unser gesamtes Handeln ist darauf abgestimmt, unsere Kunden zufrieden zu stellen

5. Wir arbeiten effektiv aber präzise, hart und professionell mit überdurchschnittlich hohem Engagement

6. Durch fehlerfreie Leistungen und einem hohen Maß an Termintreue und Flexibilität wollen wir unsere Kunden auch weiterhin überzeugen..."

Quelle: www.automobile-lopp.de/index.php/firmenphilosophie

Willkommen im BVfK, der Gemeinschaft professioneller und seriöser Kfz-Händler!

---

Auszüge aus dem Jahresabschluss 2015 der mobile.de GmbH, Kleinmachnow

"...Die Bilanzsumme betrug zum Ende des Geschäftsjahres EUR 352,3 Mio. und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr um EUR 18,9 Mio. erhöht..."

"...Der Jahresüberschuss lag im Geschäftsjahr mit EUR 39,0 Mio. 4% über dem Vorjahr, was einer Umsatzrendite nach Steuern von 23% entspricht..."

"...Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl ist … auf 227 angestiegen. Der Personalaufwand stieg … auf EUR 23,2 Mio..." (Anm.: das entspricht einem durchschnittlichen Aufwand von 102.202,- € je Mitarbeiter p.a.)

"...Wachstumschancen ergeben sich aus einer in 2016 stattfindenden Änderungen der Preisstruktur. Für Händler, die ihre Fahrzeuge auf der deutschen Plattform mobile.de inserieren, haben sich zum 1. Januar 2016 die Preise für ihre Inserate geändert..."

Last, but not least:

"...Nach wie vor ist das Vertrauen der Konsumenten ein wesentlicher Grundstein für den Geschäftserfolg. Daher bleibt die kontinuierliche Verbesserung der Nutzungssicherheit für Privatkunden und Händler zur Vermeidung von Betrugsfällen auch weiterhin eine der Prioritäten für die Gesellschaft..."

Quelle: www.bundesanzeiger.de

---

Bild links: Höchste Qualität aus erster Hand. Die BVfK-Juristen mit den Autorechtspäpsten.

Dr. Kurt Reinking; Anna Orlowski; Dr. Christoph Eggert; Moritz Groß; Stefan Obert (v.r.n.l.)

Aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Neue Informationspflichten für Unternehmer ab dem 01. Februar 2017

ACHTUNG. Bei Nichtbeachtung drohen Abmahnungen!!!

I. Informationspflichten vor Entstehung einer Streitigkeit

Viele Unternehmer werden sich jetzt fragen: „Wieso gibt es denn schon wieder eine neue Informationspflicht für die Händler?!“ Grundlage dafür sind die nachfolgend genannten Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG), die ab dem 01. Februar 2017 in Kraft treten.

Für Unternehmer folgt demnach aus § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG, dass jeder Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, den Verbraucher darüber informieren muss, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollte sich der Unternehmer freiwillig verpflichtet haben oder gesetzlich verpflichtet sein, an einem solchen Verfahren teilzunehmen, muss nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle nebst Anschrift und Webseite genannt werden.

Eine Ausnahme gilt nach § 36 Abs. 3 VSBG für kleinere Betriebe: Danach ist ein Unternehmer von der Informationspflicht befreit, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres 10 oder weniger Personen in seinem Betrieb beschäftigt hat.

Die genannten Informationen müssen nach § 36 Abs. 2 VSBG auf der Webseite des Unternehmens und zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erscheinen. Des Weiteren ist in § 36 VSBG angeordnet, dass die Informationen leicht zugänglich, klar und verständlich erfolgen müssen.

Zum Verständnis:

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sieht grundsätzlich keine Pflicht von Unternehmen vor, an dem o.g. Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Wirtschaftsbereiche wie z.B. Energieversorger. Demzufolge ist der freie KfZ-Händler zu einer Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht verpflichtet.

ABER ACHTUNG: Auch wenn die Händler nicht bereit sind, freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren mitzuwirken, treffen sie die o.g. Informationspflichten nach § 36 VSBG und sie müssen ihre künftigen Vertragspartner darüber informieren, dass sie an einem Streitbeilegungsverfahren nicht teilnehmen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn für das Unternehmen die o.g. Ausnahme von weniger als 10 Beschäftigten im Vorjahr greift.

II. Informationspflichten nach Entstehung einer Streitigkeit

Sollten nach Vertragsschluss Streitigkeiten mit einem Verbraucher entstehen, die nicht durch Verhandlungen mit dem Kunden beigelegt werden können, ordnet § 37 VSBG an, dass der Verbraucher in Textform  darüber unterrichtet werden muss, an welche Verbraucherschlichtungsstelle er sich wenden kann. Gleichzeitig muss der Unternehmer angeben, ob er zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei der benannten Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet ist.

WICHTIG: Diese Informationspflicht besteht auch für Unternehmer, die an Streitbeilegungsverfahren nicht teilnehmen. In diesem Fall muss der Unternehmer dem Verbraucher klar und deutlich sagen, dass eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren abgelehnt wird.

BVfK Anmerkung:

Die BVfK-Rechtsabteilung arbeitet derzeit an einer Empfehlung für unsere Händler, wie die genannten Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes zum 01. Februar 2017 umgesetzt werden können. Hierüber werden wir gesondert informieren.

Grundsätzlich können wir derzeit keine Vorteile für BVfK-Mitglieder erkennen, freiwillig an dem genannten Streitbeilegungsverfahren vor einer offiziellen Verbraucherschlichtungsstelle mitzuwirken. Denn mit der BVfK-Schiedsstelle existiert bereits eine Stelle, die im Falle von Verbraucherstreitigkeiten auf Deeskalation angelegt ist. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die BVfK-Schiedsstelle in vielen Fällen das unnötige Einschalten gegnerischer Anwälte verhindert und in vielen Fällen zu einvernehmlichen Lösungen, bei denen am Ende beide Seiten zufrieden sind, führt.

MG

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht


Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

---

Jetzt bestellen: BVfK-Mitgliedsschilder!

Endlich wieder verfügbar und dazu sehr chick und hochwertig!

Jetzt im BVfK-Shop bestellen: Das Neue Mitgliedsschild in robustem Hochglanz-Plexiglas mit verblendeten Schraublöchern.

Hinweis: Das Muster links stammt aus Vorserie. Die gelieferten Schilder enthalten den Text: "Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler"

shop.bvfk.de

---